Cybermobbing

Verleumdung, Beleidigung, Bloßstellung im Netz

Durch Cybermobbing oder Bloßstellungen im Internet oder auch das Verbreiten von Lügen (Unwahrheiten) in Gästebüchern, Chatrooms oder sozialen Netzwerken (z.B. facebook, Studi-VZ, Schüler-VZ) kann Ihr Persönlichkeitsrecht schwer verletzt werden. Besonders die Verbreitung intimer Details ist für Sie als Opfer nachhaltig quälend und kann neben den Gesundheitsverletzungen an Ihrer Psyche auch zu einer sozialen Ausgrenzung als Opfer führen. Hier kann neben dem Geldentschädigungsanspruch für die Persönlichkeitsrechtsverletzung auch ein Schmerzensgeldanspruch für die psychischen Leiden enstanden sein.

Neben klassischem Cypermobbing ist die Verunglimpfung von Unternehmen durch falsche Bewertungen im Internet problematisch. Durch die Veröffentlichungsmacht des (teilweise) anonymen Verfasser ehrverletzender Postings und Comments, kann hier echter wirtschaftlicher Schaden durch Negativbewertungen entstehen.

Rachevideos, Pornovideos, Nacktfotos

Intime Fotos, wie Nacktbilder oder intime Videos, wie private Sexvideos oder auch nur peinliche Fotos und beschämende Videos werden mitunter aus Bösartigkeit oder Rache über das Internet und Social Media (z.B. facebook) oder Whats App verbreitet.

Ist die Beziehung vorbei, wird vom Ex noch schnell aus Rache ein peinliches Sexvideo an die ganze Schulklasse geschickt oder die Kumpels vom Verein und natürlich auf einer Rachepornoseite hochgestellt. Diese Rachevideos und Nacktfotos verletzen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen aufs empfindlichste. Die Schäden an der Seele der Opfer sind durch diese sexuelle Viktimisierung erheblich und die auch langfristigen Folgen für die Opfer dieser digitalen Gewalt gravierend.

Hilfe durch Anwaltskanzlei Feuerhake

Beweissicherung: Wir nehmen als erstes eine sorgfältige Recherche mit unseren Mitteln vor, ob noch weitere Veröffentlichungen zu finden sind. Wir sichern in Screenshots und mit Aktenvermerk, was wir finden. Falls Sie dies wünschen, kooperieren wir hier mit einem Notar.

Löschungsverlangen: Wir können versuchen, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen löschen zu lassen. Aufgrund unseres effektiven Vorgehens und großer Erfahrung haben wir eine hohe Erfolgsquote. Sehr häufig ist es uns bereits gelungen, schädliche oder peinliche Fotos, Videos oder Internetschmierereien aus dem Internet zu bekommen.

Unterlassungserklärung: Wir fordern den Verletzer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Wiederholungsfalle muss dieser dann direkt an Sie Strafe zahlen.

Schmerzensgeld: Wir setzen uns neben dem Löschungsverlangen (ggf. Unterlassungsverlangen) auch dafür ein, dass Sie ein adäquates Schmerzensgeld (bzw. Geldentschädigung) erhalten. Dies können wir erst außergerichtlich, dann im Zivilprozess oder im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) für Sie fordern.

Strafantrag: Gerne stellen wir für Sie Strafantrag oder erstatten Strafanzeige für Sie gegen den Verletzer Ihrer Persönlichkeitsrechte. Wir kooperieren mit Ansprechpartnern bei der Polizei, falls eine Beschlagnahme notwendig erscheint.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind in diesen heiklen Fällen erfahren und können Ihnen erläutern, was Ihnen helfen kann.

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